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Allgemeine Bedingungen – AGB – Gästehaus Celina

Bedingungen:

  1. Vertragsschluß

Der Mietvertrag über die beschriebene Ferienwohnung im Gästehaus Celina ist verbindlich geschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fernnachricht oder E-Post erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien wird die Buchung mittels Mietvertrag schriftlich fixiert. Nachtragungen von Mieterseite im selbigen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Vertrag ist vom Mieter bis zum genannten Rücksendetag unterschrieben dem Vermieter zuzusenden. Erfolgt die Rücksendung nicht zum genannten Zeitpunkt, ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Bei Direktbuchung auf unserer Netzseite oder über Seiten von Drittanbietern bzw. telefonische Buchungen über jene, wo der Vertrag sofort wirksam zustande kommt, übernimmt die damit einhergehende Buchungsbestätigung diese Funktion. Eine mögliche Zusendung des Mietvertrages bei dieser Direktbuchung dient zur ergänzenden Vervollständigung der Vermieterunterlagen. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit deren im Mietvertrag angegebenen maximalen Gästezahl und Gästen belegt werden.

Bei der Buchung sind neben den Angaben des Mieters immer Vor- und Familiennamen, sowie dessen jeweilig zugehöriges Alter aller mitwohnenden Gäste anzugeben.

  1. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind Grundwerte im Rahmen des täglich üblichen Verbrauches als Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Für den Bereich Wasser und Strom gelten derzeitige Grundwerte für bis zu 2 zahlende Gäste in einer Ferienwohnung, bei Strom bis 3 kWh pro Tag, bei Wasser (warm und/oder kalt) bis 0,250 m³pro Tag, je weiterer zahlender Gast (Aufbettung) bei Strom bis 1 kWh pro Tag, bei Wasser (warm und/oder kalt) bis 0,125 m³pro Tag. Die Verbrauchswerte werden vor Anreise und nach der Abreise festgestellt. Wir behalten uns bei übermäßigem Mehrverbrauch im Einzelfall vor, über diese Werte hinaus Nebenkosten abzurechnen. Sollte nachberechnet werden, so gilt:

 

für Strom je weitere angefangene kWh = 0,40 Euro, für Wasser (warm und/oder kalt) je weiterer angefangener 0,100m³ = 0,95 Euro. Die Abrechnung erfolgt gemäß Verbrauch nach Abreise. Steht ein Ablesegerät nicht zur Verfügung, fehlt oder ist defekt, gilt bei Wasser das Verhältnis 5l Kaltwasser und 1l Warmwasser = 6L Wasserverbrauch, bei Strom der Differenzwert aller Unterzähler zum Hautzähler oder eine Verbrauchsschätzung, als vereinbarte Abrechungsgrundlage. Bei vertragsmäßigem Gebrauch der Mietsache kann dies mit der Kaution verrechnet werden. Die Benutzung von Waschmaschine und elektrischem Wäschetrockner sind freiwillige Zusatzleistungen des Vermieters, diese werden nicht verbrauchsbezogen abgerechnet, dessen Benutzungen werden entsprechend ausgepreist und sind Vorort zu leisten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. Bettwäsche, Endreinigung), können deren Inanspruchnahme in Teilen dem Mieter freigestellt sein, sind diese Nebenkosten gesondert zu berechnen. Sollten freiwillige Zwischenreinigungen Vermieterseitig vorgenommen werden, so ist vordergründig die Sichtreinigung in allen Räumlichkeiten und die Reinigung des Sanitärbereiches gemeint, insoweit keine persönlichen Utensilien des Gastes diese einschränken oder gar verhindern. Wurde eine Anzahlung des Gesamtpreises vereinbart, ist diese bei Vertragsschluß fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Vor Übergabe der Mietsache muss der Mietbetrag gänzlich entrichtet sein. Leistungen für den Vermieter bei Miete oder Nebenkosten werden als Beitrag nach Paragraph 516 des BGB gesehen. Kurtaxe oder Tourismusabgabe sind keine Vergütungsabforderungen des Vermieters. Werden diese von entsprechender Stelle eingefordert, so sind diese ausschließlich vom Mieter vollends zu leisten und an die jeweiligen Bereiche abzuführen bzw. werden dorthin abgeführt.

  1. Kaution

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe der im Mietvertrag benannten Summe. Die Kaution ist ggfs. zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Vor Übergabe der Mietsache muß die Kaution gänzlich entrichtet sein. Sie wird, nach Abzug aller berechtigten Vermieterforderungen, auf das vom Mieter angegebene Konto, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet. Eine Auskehr vor Erledigung der Endreinigung wird ausgeschlossen.

  1. Mietdauer/ Inventarliste

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Die Wohnungsübergabe erfolgt zwischen 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Übernimmt der Mieter diese zu einem späteren Zeitpunkt aus Gründen die der Vermieter nicht zu vertreten hat, so können Zusatzaufwendungen anfallen. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausbetreuung) mitzuteilen. Die zur Verfügung gestellten Bettstellen (Schlafstube) sind für Körpergewichte bis 130 Kilogramm (HG 4) je Bettseite ausgelegt. Bei einem Schlafsofa als Aufbettung beträgt das Gesamtkörpergewicht hierfür max. 2x 90 Kilogramm

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter/ der Kontaktstelle (Hausbetreuung) bis spätestens 10.00 Uhr geräumt, in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.

Für Nichterfüllung werden nachfolgende Kosten hierfür fällig:

– Spülen des Geschirrs/ Geschirrspüler entleeren: a 5,00 Euro, 
– Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer: a 5,00 Euro.

Bei Hinterlassung von Verunreinigungen werden Kosten fällig u.a. für:

– Mikrowelle verunreinigt: a 10,00 Euro,      
– Backofen verunreinigt: a 10,00 Euro,
– Kochfeld verunreinigt: a 10,00 Euro.

Es kann seitens des Vermieters eine Verrechnung mit der Kaution erfolgen. Weiterführende Verunreinigungen berechtigen den Vermieter angemessene Aufwandsentschädigungen hierfür frei festzulegen und dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Mieter stimmt bereits jetzt diesem als vereinbart zu.

  1. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten. Rücktritt vor Beginn der Mietzeit:

– bis zum 60. Tag:  20%,     – bis zum 45. Tag:  35%,     – bis zum 35. Tag:  50%,

– danach und bei Nichterscheinen: 90% des vereinbarten Mietpreises.

In allen Fällen beträgt die Bearbeitungsgebühr mindestens jedoch 50,00 Euro. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, daß bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

  1. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig oder respektlos verhält, daß dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

  1. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

  1. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar in aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen, einschließlich Parkflächen (z.B. bei Bodenverschmutzung  durch auslaufen von Batterien, Kraftstoffen, Ölen u.a.), ist der Mieter sofort und vollumfänglich ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitgästen, Besuchern oder deren benutzten Fahrzeugen verursacht/ ausgegangen worden sind.

Aus Brandschutzgründen (eingeschänkte Feuerwehrzufahrt) können Fahrzeuge mit voll- oder teilelektrischem Antrieb nicht auf der Zufahrt bzw. dem Arial des Gästehauses abgestellt werden, auch nicht kurzfristiges zum be- bzw. entladen, oder parken. Es befinden sind in unmittelbarer Nähe öffentliche Parkplätze.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle (Hausbetreuung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Hygiene- und/oder Kosmetikartikel jedweder Art, die nicht dafür vorgesehen sind, darunter auch Windeln und ähnliches, nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung, sowie einhergehende Vermietungsausfälle und deren Aufwendungen.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggfs. die Kontaktstelle (Hausbetreuung) über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

  1. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Gleichfalls haftet er nicht für die Garderobe, sowie die in den Gebäuden und auf dem Anwesen deponierten Sachwerte des Mieters.

  1. Tierhaltung

Das Mitbringen und/ oder Halten von Tieren jedweder Art, sowie deren Hege, Pflege und/ oder Hütung, auch keine kurzfristige, ist ausdrücklich auf dem gesamten Arial nicht gestattet. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden. In solchen Fällen, in denen der Gast durch sein Tun dieses herbeiführt, geht dies mit sofortiger fristloser Vertragskündigung durch den Vermieter einher. Schadensersatzansprüche, sowie die ganz und/ oder teilweise Rückerstattung des Mietpreise seitens des Mieters, werden hiermit ausgeschlossen und gelten als vereinbart. Für die Aufwendung in solchen Fällen, ungeachtet der Schadenshöhe, zahlt der Gast an den Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 100,00 Euro. Weitergehende Schadensersatzansprüche, z.B. durch Mehraufwand zur Reinigung, eine Nichtweitervermietbarkeit oder Ansprüche hieraus von anderen Gästen jeglicher Art, und anderes, bleiben davon unberührt und werden dem Gast oder Mieter auferlegt.

  1. Sonstiges

Im gesamten Haus ist das Rauchen nicht gestattet. Auf dem Grundstück ist das Rauchen, mit Rücksichtnahmen auf Andere, nur in der dafür vorgesehenen Raucherinsel erlaubt. Die Benutzung der Sat-Anlage und des Netzzuganges (W-LAN) sind freiwillige Zusatzleistungen des Vermieters. Der Gast oder Mieter kann für verminderte Leistungen und/oder Ausfälle insoweit keinen Mangel geltend machen. Zur eventuellen Fehlerbehebung wird der Vermieter, nach Kenntnisnahme, in angemessener Zeit versuchen, die Leistungen wieder bereitzustellen, es sei denn, daß die zur Verfügungsstellung nicht im Ermessen der Vermieterseite liegt. Die Mitbenutzung des WLAN erfolgt ausschließlich zu den unten genannten Nutzungsbedingungen. Der Vermieter und/ oder deren Beauftragte haben steht’s das Recht zu allen Mieträumen sich, nach Notwendigkeit und Erachten, Zugang zu verschaffen. Der Gast hat hier kein Einrederecht. Wir werden natürlich bei all unserem Tun dabei die Privatsphäre des Gastes respektieren. Gleichfalls behalten wir uns im Einzelfall vor Buchungen nicht anzunehmen. Für die Nichtannahme kann der potenzielle Gast keinerlei Ansprüche an den Vermieter ableiten. Der Gast hat beim Verlassen der Ferienunterkunft, auch kurzfristiges, darauf zu achten, daß Wasser nicht angestellt ist, elektrische Geräte, z.B. Herd, Wasserkocher usw., ausgestellt, sowie Fenster und Türen immer verschlossen sind. Die Benutzung von Spielgeräten auf dem Vermieterarial erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur unter Aufsicht eines Sorgeberechtigten erlaubt. Keinerlei Haftung wird für die Benutzung der Zuwegungen und der Parkplätze vom Vermieter übernommen.

Bei Vermittlung der Ferienwohnungen über Drittanbieter sind diese der erste Ansprechpartner für den Mieter. Zu unseren allgemeinen Bedingungen entgegenlaufende eigene Vertragsbedingungen von jenen, sind für uns nicht bindend.

Offensichtliche Druck- und/ oder Rechenfehler berechtigen den Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrages. Rechnungen und/ oder berechtigte Forderungen, können in Papier- und/ oder Datenform, z.B. als E-Post, zu ihrer Wirksamkeit an den Gast/ Mieter versendet werden.

All unsere Leistungen und Preisangaben stellen generell freibleibende Angebote dar. Änderungen und Irrtümer bleiben immer vorbehalten.

  1. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, sowie allen rechtserheblichen Erklärungen, bedürfen der Schriftform.

  1. Hausordnung (Kurzfassung)

Die Mieter sind zur Rücksichtnahme und respektvollem Verhalten aufgefordert.

Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und/ oder Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen. Weitergehende Informationen zur Hausordnung befinden sich im Empfangsbereich bzw. in der Hausmappe zur Ferienwohnung.

  1. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet nur Deutsches Recht Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Leute, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten Einzelheiten und/ oder Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, so berührt das jedoch nicht die Wirksamkeit des Gesamten. Anstelle des Unwirksamen soll dann das am Nächstgewollte treten.

 

Nutzungsbedingungen über die Nutzung eines Netzzuganges [Internet] über WLAN im Gästehaus

Der Vermieter und der Gast oder Mieter treffen, ergänzend zum Mietvertrag über eine Ferienwohnung, folgende Nutzungsvereinbarung:

  1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLAN’s

Der Vermieter betreibt in seiner Beherbergung (BHB) einen Netzzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast oder Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im BHB eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Weltnetz [Internet]. Die Mitbenutzung ist eine freiwillige Dienstleistung des BHB und ist jederzeit widerruflich. Der Gast oder Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung dieses WLAN’s zu gestatten.

Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Netzzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLAN’s ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes oder Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

  1. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Paßwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Paßwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes oder Mieters für die Dauer seines Aufenthaltes im BHB bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast oder Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangsdaten zu ändern.

  1. Gefahren der WLAN- Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast oder Mieter wird darauf hingewiesen, daß das WLAN nur den Zugang zum Weltnetz [Internet] ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLAN’s hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, daß die Gefahr besteht, daß Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLAN’s auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLAN’s erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes oder Mieters. Für Schäden am elektronischen Zugangsgerät (z.B. PC, Mobiltelefon, …) des Gastes oder Mieters, die durch die Nutzung des Netzzuganges entstehen, übernimmt der BHB keinerlei Haftung.

  1. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast oder Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Gast oder Mieter kostenpflichtige Netzseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten allein von ihm zu tragen.

Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN’s das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • – das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
  • – keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
  • – die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • – keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • – das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/ oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

 

Der Gast oder Mieter übernimmt alleinig die volle Verantwortung zur Einhaltung dieser Nutzungsvereinbarung für die mit ihm mitreisenden Gäste oder seinen Besuchern (siehe z.B. auch Mietvertrag). Er stellt den Vermieter des BHB von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN’s durch den Gast oder Mieter und/ oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

Erkennt der Gast oder Mieter oder muss er erkennen, daß eine solche Rechtsverletzung und/ oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber des BHB auf diesen Umstand hin.

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages, einer Buchung über Netzseiten, fernmündlich oder Fernnachricht o.a., spätestens jedoch mit der Unterzeichnung auf dem Übergabeprotokoll über eine Ferienwohnung, erkennt der Gast oder Mieter diese Nutzungsbedingungen an, ohne daß es einer weiteren gesonderten Vereinbarung hierüber bedarf.

Vertragsunterlagen und Bedingungen (mit Nutzungsbedingungen des WLAN) für das Gästehaus Celina, basieren auf den Empfehlungen des Deutschen Tourismusverbandes e.V. Bonn (DTV). // Aktuelle Fassung: 20/21/05 (ältere Fassungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit)

 




Ferienhaus in Rügen

Ferienwohnung Rügen
Faltblatt Gästehaus

Faltblatt Ferienhaus
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31-5-der-gaumenfreude-kueche-fewo-speicher 31-4-zum-wohlbefinden-wohnen-fewo-speicher 31-3-zum-wohlbefinden-wohnen-fewo-speicher 31-2-zur-entspannung-wohnen-fewo-speicher 31-1-fuer-die-ruhe-schlaf-fewo-speicher
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